Nachrichten-Archiv November 2020
von admin
aktuelle Regelungen und Unterrichtsbetrieb am 21./22.12 2020
Aktuelle Regelungen Infektionsschutz nach Veröffentlichung des Kultusministers vom 27.11.2020 mit Anmerkung bezogen auf unsere Schulen (update 08.12.2020):
- Maskenpflicht Die allgemeine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem gesamten Schulgelände (auch am Sitzplatz im Klassenzimmer) gilt unverändert an allen Schularten und für alle Jahrgangsstufen weiter.
- Sieben-Tage-Inzidenz ab 200: bei uns ist nur die achte Klasse betroffen; hier muss 1,5 m Abstand eingehalten werden; die Klasse wird jetzt im Wechsel unterrichtet. Die Abschlussklassen sind vom Mindestabstandsgebot ausgenommen; alle anderen Klassen (Grund- und Mittelschule) sind von dieser Regelung nicht betroffen; Entscheidungen treffen die zuständigen Behörden;
- Sieben-Tage-Inzidenz ab 300: in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen kann zunächst die Einhaltung des Mindestabstands in weiteren Jahrgangsstufen angeordnet werden, um Schulschließungen zu vermeiden. Die Entscheidung hierüber wird wieder vor Ort von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde getroffen.
- Regelungen für den 21./22. Dezember 2020: am 21. und 22. Dezember 2020 findet kein Unterricht stattfindet. Der letzte Unterrichtstag vor den Weihnachtsferien 2020 ist somit Freitag, der 18. Dezember. Damit erhalten die Familien die Möglichkeit, vor den Feiertagen noch einmal die Kontakte deutlich zu reduzieren, um beispielsweise auch zusammen mit den Großeltern das Weihnachtsfest möglichst sicher feiern zu können. (KMS; 27.11.) Für die staatlichen Lehrkräfte besteht an diesen beiden Tagen Dienstpflicht.
- Notbetreuung am 21. und 22. Dezember Für beide Tage wird eine Notfallbetreuung eingerichtet. Die Notbetreuung richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6. Die Notbetreuung erstreckt sich auf die regulären Unterrichtszeiten. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung zur Notbetreuung besteht nicht. Berechtigt sind Kinder von Erziehungsberechtigten (insbesondere Alleinerziehenden), die ihren Jahresurlaub bereits aufgebraucht haben bzw. an diesen Tagen vom Arbeitgeber nicht freigestellt werden können oder die im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind oder z.B. als Selbstständige oder Freiberufler oder sonstigen dringenden Betreuungsbedarf darlegen können. Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Die Kooperationspartner in schulischen Ganztagsangeboten sind an diesen unterrichtsfreien Tagen nicht verpflichtet, Betreuungsangebote vorzuhalten.
- Alle Entscheidungen bezüglich des Verfahrens zur Abwicklung eines Coronafalles trifft das Gesundheitsamt. Es setzt sich mit allen Eltern in Verbindung. Die Schulleitung erhält die Entscheidungen nur zur Kenntnis.
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Bedenken Sie, dass die beiden unterrichtsfreien Tage alleine dem Zweck dienen, Kontakte zu reduzieren. Das könnte sowohl Ihnen und Ihren Familien aber auch den Lehrkräften und allen in der Schule beschäftigten Personen helfen, Ihre Weihnachtszeit mit der Familie relativ ungestört zu verbringen. Melden Sie daher Ihren Bedarf in Anbetracht dieser Überlegungen wirklich nur im Notfall an und dies bitte bis spätestens Freitag 11. Dezember 2020, am besten per Mail im Sekretariat: sekretariat@gmskirchseeon.de.
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von admin
Umgang mit Erkältungssymptomen - Stand 20.11.20
Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?
Kranke Schülerinnen und Schülern mit akuten, grippeähnlichen Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starke Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall, ist der Schulbesuch nicht erlaubt.
Ihr/e Arzt/Ärztin entscheidet im Zweifelsfall, ob ein Covid-19-Test nötig ist und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen bis zum erneuten Schulbesuch.
Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich,
wenn die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden keine Krankheitssymptome mehr zeigt (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten), die Schülerin bzw. der Schüler 24 Stunden fieberfrei war. Hat das Kind coroantypische Symptome gezeigt, ist unbedingt ärztlicher Rat einzuholen. Gegebenenfalls muss ein Covid-Test folgen.
Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) in die Schule gehen?
Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 ist der Schulbesuch mit leichten Erkältungssymptomen erlaubt.
Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe mit leichten Symptomen können die Schule wieder besuchen, wenn sie innerhalb von 48 Stunden keine schwereren Symptome (Fieber) entwickelt haben. Ein ärztliches Attest oder ein negativer Corona-Test sind nicht erforderlich.
(Quelle: Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus; Schreiben vom 06.11.2020 und Homepage des Stm, Stand 20.11.)
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von admin
Unterricht/offene Ganztagsschule/Elternsprechtag
Nach den Herbstferien wird der Unterricht für alle Jahrgangsstufen wieder in Präsenz erteilt. Die aktuelle Infektionslage lässt auch dem Landkreis Ebersberg keine Wahl mehr - auch Grundschüler und ihre Lehrkräfte müssen ab Montag eine Maske im Unterricht tragen.
Sportunterricht findet statt, passt sich inhaltlich und in der Intensität der Bewegungsformen aber der verminderten Atemfähigkeit durch Maskenpflicht an. Lehrkräfte sind unter anderem aufgefordert mit ihren Schülern nach draußen zu gehen und auf den Pausenhöfen und in nahe gelegener Umgebung Sportangebote durchzuführen.
Die Schwimmbad ist geschlossen, daher muss der Schwimmunterricht entfallen.
Folgende[nbsp]Maßnahmen können nur vorübergehend angewandt werden und begründen sich durch die derzeitige Infektionslage: Der Besuch der offenen Ganztagsschule im Anschluss an den Unterricht ist ab Montag, 9.11, freiwillig. Auch wenn Sie Ihr Kind zu den bekannten Zeiten angemeldet haben, dürfen Sie es vorzeitig abholen, sofern dadurch der geregelte Ablauf nicht gestört wird. Die Hausaufgabenstunde von 14 - 15 Uhr sollte daher nicht in Frage kommen.
Für eine Abholung außerhalb der regulären Buchungszeiten besteht kein Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung.
Die Regelmäßigkeit des Besuchs der offenen Ganztagsschule ist nach wie vor wichtig für die Schüler aber auch für das Betreuungspersonal, das für die kontinuierliche Aufsichtspflicht sorgen muss. Bei einer vorzeitigen Abholung muss daher das Kind unbedingt auch in der Gruppe durch die Eltern oder durch die für die[nbsp]Abholung[nbsp]autorisierte Person abgemeldet werden.
Obwohl es unbestritten wichtig ist sich vor allem derzeit über die schulischen Leistungen unserer Schüler mit Ihnen auszutauschen, kann der Elternsprechtag nicht in gewohnter Form abgehalten werden. Die Besuche der Eltern müssen zur Infektionsvorbeugung entzerrt gestaltet werden. Daher dürfen im Zeitraum 16.11. - 4.12. jeweils nur maximal drei Klassen (in Eglharting zwei) pro Sprechtag teilnehmen. Wir haben pro Schulhaus die Aufteilung der Klassen auf Tage vorab organisiert.[nbsp]Besondere Hygienevorsorgemaßnahmen wurden dafür eingeleitet. Am Tag des Besuchs gilt striktes Abstandgebot und striktes Maskengebot - auch im Gespräch mit der Lehrkraft. Der Elternsprechtag ist für einen kurzen Austausch[nbsp]mit Ihnen vorgesehen, alternative Formen des Gesprächs sind[nbsp]jedoch im Moment der Präsenz wesentlich vorzuziehen.[nbsp]Nutzen[nbsp]Sie daher bitte die über die Lehrkraft Ihres Kindes angebotenen Gesprächsformen - vor allem die digitalen.[nbsp]Sie erhalten dazu in einem gesonderten Schreiben alle wichtigen Informationen.
Obwohl man die Infektionslage alles andere als "im Griff" hat, soll der Unterricht in Präsenz erfolgen. Im Moment ist das sicher die richtige Vorgehensweise. Um uns alle zu schützen und damit der Unterricht weiter nicht in Modellen wie "Homeschooling" erteilt werden muss, achten wir besonders auf die Einhaltung der Vorschriften des Hygieneplanes, unter Berücksichtigung[nbsp]unserer eigenen Schulorganisation.
Helfen Sie mit und klären auch Sie zuhause im Gespräch mit Ihrem Kind, warum all diese Maßnahmen notwendig sind.[nbsp]Die kritische Auseinandersetzung mit dem Thema ist wichtig für die Meinungsbildung und daher natürlich gewünscht. Einen Spielraum bei der Durchsetzung der verordneten Maßnahmen haben wir an der Schule hingegen nicht. Wir wünschen und hoffen nur auf einen einigermaßen "normalen" Unterrichtsbetrieb, in dem die Freude am Lernen nach wie vor erhalten bleibt. Dafür wollen wir sorgen - auf alle Fälle!
FK
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