Essen bestellen mit dem i-NET-Menü
So melden Sie Ihr Kind für das Essen an:
Anmeldeformular ausdrucken und ausfüllen und in der Gemeinde Abteilung Soziales abgeben oder per Mail an rainer.schott@kirchseeon.de senden
Das sind die Details: Nach einer Bearbeitungszeit erhalten Sie per Post Ihre persönlichen Zugangsdaten für die Online-Bestellung. Gleichzeitig erhalten Sie einen Chip (Schlüsselanhänger), der zur Abholung des Essens benötigt wird. (Bei Verlust des Chips fallen 4,- Euro für einen Ersatzchip an. Dieser Betrag wird dem „i-NET“-Buchungskonto belastet)
Ihr „i-NET“-Buchungskonto laden Sie per Überweisung auf. Überweisen Sie bitte rechtzeitig - am besten vier Tage vorher - ausreichend Guthaben auf folgendes Buchungskonto:
Zahlungsempfänger: Markt Kirchseeon
IBAN: DE12 7025 0150 0029 1194 27
Kreditinstitut: Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
Der aktuelle Kontostand des Essensteilnehmers wird nach dem Einloggen im i-Net-Menue oben rechts angezeigt. Zudem können Sie über das Internet unter „Verwaltung“ die einzelnen Bestellvorgänge und Einzahlungen bzw. Kontobewegungen jederzeit abrufen.
Hier können Sie mit Ihren persönlichen Zugangsdaten Essen bestellen, evtl. Stornierungen vornehmen und Ihren Kontoauszug einsehen. (Klick auf den Button „VERWALTUNG“, nachdem Sie sich im System eingeloggt haben). Weitere Informationen finden Sie unter folgender Internetadresse: https://gmskirchseeon.inetmenue.de/sf/index.php/info
Das Benutzerhandbuch ist unter folgender Internetadresse abrufbar (Beispiel Wochenansicht):
https://benutzerhandbuch.inetmenue.de/verwaltung/3-bestellung/3-1-wochenansicht/
Mit dem Chip weist sich Ihre Tochter/Ihr Sohn bei der Ausgabe des Essens aus. Deshalb: Chip bitte immer mitbringen!
Noch ein Hinweis: Bitte geben Sie die Anmeldung schnellstmöglich in der Gemeinde Abteilung Soziales ab oder übermitteln Sie es per mail an rainer.schott@kirchseeon.de und denken Sie an das Überweisen auf das Konto und das Bestellen des Essens!
FK
Sie haben eine Frage?
Mein Kind ist krank oder kann aus anderen Gründen das bestellte Essen nicht abholen. Was ist zu tun? Bestelltes Essen kann nur bis 1 Werktag vorher bis 12:00 Uhr früh storniert werden, d. h. z.B. für Montag bereits vor dem Wochenende. Der Betrag für das Essen wird Ihnen dann wieder gutgeschrieben. Sollten Sie nicht stornieren, ist eine Erstattung des gezahlten Betrages nicht möglich. Die Stornierung muss für jeden Tag, an dem das Essen nicht abgeholt werden kann, erfolgen.
Sie haben den Login und/oder Passwort vergessen: Im Rathaus, in der Abteilung SKS (Soziales/Kinder/Senioren) kann ein neues Passwort gesetzt werden. Telefon: 08091 55232, Mail: rainer.schott@kirchseeon.de
Der Chip ist weg. Was kann ich tun?
Bitte umgehend in der Gemeinde Abteilung Soziales/Kinder/Senioren Bescheid geben, damit die Zuordnung Chip-Kind entfernt werden kann. Der Chip ist dann ohne Funktion und niemand kann Essen in der Mensa abholen. Sollte der Chip wieder gefunden werden, wird er wieder durch die Abteilung Soziales zugeordnet. Anschließend kann das Essen wieder abgeholt werden.
Kann mein Kind sein Essen auch ohne Chip in der Mensa abholen?
Ja, es muss nur warten, bis die Gruppe, mit der es zum Essen gegangen ist, fertig ist mit der Abholung. Dann kann das Küchenpersonal den Namen des Kindes individuell aufrufen und das von Ihnen bestellte Essen ausgeben. Bitte klären Sie aber möglichst schnell den Verbleib des Chips oder seine Neubestellung. (siehe oben)
Wo soll der Chip am besten aufbewahrt werden?
Da es gerade für die jüngeren Schüler nicht immer einfach ist, sich täglich optimal zu organisieren, kann der Chip entweder in der Klasse aufbewahrt werden - falls es sich um eine Ganztagsklasse der Mittelschule oder um die Deutschklasse 3/4 handelt oder die Gruppenleitung der offenen Ganztagsschule bewahrt den Chip für Ihr Kind auf. Die Gruppe geht dann gemeinsam zum Essen und die Betreuer können den Bestellvorgang in der Mensa begleiten.
Anschließend wird der Chip wieder gesammelt und im Klassenzimmer oder im Gruppenraum der offenen Ganztagsschule sicher verwahrt.
Ich habe mich eingeloggt auf der Seite des INET-Menüs aber ich kann das Essen für mein Kind nicht online bestellen.
Ein Grund kann sein, dass auf dem Treuhandkonto stets ausreichend Guthaben vorhanden sein muss, um Essen bestellen zu können. Die Bankverbindung wird nach dem Einloggen und Klick auf den Button "Verwaltung" oben rechts angezeigt. Überweisen Sie einen ausreichenden Betrag.
Der Chip kann nicht gelesen werden, obwohl ich alles ordnungsgemäß gebucht habe.
Zur Klärung dieser technischen Frage wenden Sie sich an die Abteilung Soziales der Gemeinde.
Obwohl ich einen ausreichenden Betrag eingezahlt habe, wird er noch nicht als Guthaben angezeigt. Was ist zu tun?
Bitte beachten Sie, dass Überweisungen 1 - 3 Tage in Anspruch nehmen können. Im Zweifel sollten Sie direkt beim Träger nachfragen, der die Kontoverwaltung inne hat:
Telefon: +49(0)9181-4855129
Mail: support@inetmenue.de
https://www.inetmenue.de/support