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aktuelle Regelungen und Unterrichtsbetrieb am 21./22.12 2020

von admin

Aktuelle Regelungen Infektionsschutz nach Veröffentlichung des Kultusministers vom 27.11.2020 mit Anmerkung bezogen auf unsere Schulen (update 08.12.2020):

  1. Maskenpflicht Die allgemeine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem gesamten Schulgelände (auch am Sitzplatz im Klassenzimmer) gilt unverändert an allen Schularten und für alle Jahrgangsstufen weiter.

  2. Sieben-Tage-Inzidenz ab 200: bei uns ist nur die achte Klasse betroffen; hier muss 1,5 m Abstand eingehalten werden; die Klasse wird jetzt im Wechsel unterrichtet. Die Abschlussklassen sind vom Mindestabstandsgebot ausgenommen; alle anderen Klassen (Grund- und Mittelschule) sind von dieser Regelung nicht betroffen; Entscheidungen treffen die zuständigen Behörden;

  3. Sieben-Tage-Inzidenz ab 300: in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen kann zunächst die Einhaltung des Mindestabstands in weiteren Jahrgangsstufen angeordnet werden, um Schulschließungen zu vermeiden. Die Entscheidung hierüber wird wieder vor Ort von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde getroffen.

  4. Regelungen für den 21./22. Dezember 2020: am 21. und 22. Dezember 2020 findet kein Unterricht stattfindet. Der letzte Unterrichtstag vor den Weihnachtsferien 2020 ist somit Freitag, der 18. Dezember. Damit erhalten die Familien die Möglichkeit, vor den Feiertagen noch einmal die Kontakte deutlich zu reduzieren, um beispielsweise auch zusammen mit den Großeltern das Weihnachtsfest möglichst sicher feiern zu können. (KMS; 27.11.) Für die staatlichen Lehrkräfte besteht an diesen beiden Tagen Dienstpflicht.

  5. Notbetreuung am 21. und 22. Dezember Für beide Tage wird eine Notfallbetreuung eingerichtet. Die Notbetreuung richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6. Die Notbetreuung erstreckt sich auf die regulären Unterrichtszeiten. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung zur Notbetreuung besteht nicht. Berechtigt sind Kinder von Erziehungsberechtigten (insbesondere Alleinerziehenden), die ihren Jahresurlaub bereits aufgebraucht haben bzw. an diesen Tagen vom Arbeitgeber nicht freigestellt werden können oder die im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind oder z.B. als Selbstständige oder Freiberufler oder sonstigen dringenden Betreuungsbedarf darlegen können. Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Die Kooperationspartner in schulischen Ganztagsangeboten sind an diesen unterrichtsfreien Tagen nicht verpflichtet, Betreuungsangebote vorzuhalten.
  6. Alle Entscheidungen bezüglich des Verfahrens zur Abwicklung eines Coronafalles trifft das Gesundheitsamt. Es setzt sich mit allen Eltern in Verbindung. Die Schulleitung erhält die Entscheidungen nur zur Kenntnis.

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Bedenken Sie, dass die beiden unterrichtsfreien Tage alleine dem Zweck dienen, Kontakte zu reduzieren. Das könnte sowohl Ihnen und Ihren Familien aber auch den Lehrkräften und allen in der Schule beschäftigten Personen helfen, Ihre Weihnachtszeit mit der Familie relativ ungestört zu verbringen. Melden Sie daher Ihren Bedarf in Anbetracht dieser Überlegungen wirklich nur im Notfall an und dies bitte bis spätestens Freitag 11. Dezember 2020, am besten per Mail im Sekretariat: sekretariat@gmskirchseeon.de.

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