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Wichtige Meldung - Corona-Virus

von admin

Die Allgemeinverfügung des Kultusministeriums Bayern sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet entsprechend der aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben (z.B. Südtirol) , für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule betreten dürfen. Ausreichend ist, dass die Festlegung des Gebietes als Risikogebiet durch das RKI innerhalb der 14-Tages-Frist erfolgt. Die Risikogebiete sind unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html tagesaktuell abrufbar. Das bedeutet, dass Ihr Kind wenn es mit Ihnen in einem Risikogebiet war und auch wenn es keine Symptomatik zeigt dem Unterricht fernbleiben muss und zwar 14 Tage seit der Rückkehr. Ist also das Kind z.B. am letzten Feriensonntag, den 1.3., aus dem Krisengebiet zurückgekehrt, darf es erst wieder am Montag, den 16.3. in die Schule gehen. Eltern sind verpflichtet, diese Regelung strikt einzuhalten. FK

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