Unterrichtsbeginn im Schuljahr 2020/21
von admin
Hygieneplan
Der Hygieneplan enthält Maßnahmen und Hinweise, die eine großflächige Ausbreitung des Virus in der Schule verhindern sollen. Auf der Seite des Kultusministerium lesen Sie weitere Hinweise. Im Wesentlichen geht es darum trotz faktischer Aufhebung des Abstandsgebotes Maßnahmen umzusetzen, die ein Ansteckungsrisiko vermindern.
Unsere eigenen wesentlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Hygieneplanes:[nbsp][nbsp]
Markierungen und Hinweisschilder, die überall in den Schulhäusern angebracht sind, halten unsere Schüler an, Abstände zueinander einzuhalten.
Sofern es die Unterrichtsorganisation möglich macht, sind feste Gruppen einzuhalten. Sollte allerdings Religionsunterricht oder Fachunterricht - wie geplant stattfinden können - muss es per se zu einer veränderten Zusammensetzung der Lerngruppe kommen. Hier achten wir besonders darauf Abstände einzuhalten und die Maskenpflicht bzw. das Gebot in der Grundschule einzuhalten und die jeweils größtmöglichen Räume zu nutzen. Eine Durchmischung in den Gruppen der offenen Ganztagsschule wird vermieden. Es gibt eine feste Zuteilung des Personals zu den Gruppen.
Der Mensabesuch und die Ausgabe des Essens ist möglich. Der Betreiber der Mensa ist die Gemeinde Kirchseeon. In Zusammenarbeit mit der Schule wurde ein Hygienekonzept erarbeitet, das getrennte Laufwege, Abstandsmarkierungen und - im Falle einer regen Benutzung der Mensa - eine Schleuse vorsieht, um die Belegung der Sitzplätze zu regeln. Das Personal hat eigene Anweisungen erhalten, Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Alle Räume werden regelmäßig mit Luftaustausch belüftet, Pausen werden zusätzlich eingestreut.
Leichte Erkältungssymptome wie Schnupfen oder gelegentlichem Husten
An Grundschulen ist in Stufe 1 und 2 ein Schulbesuch bei leichten Erkältungssymptomen ohne Fieber vertretbar, da Kinder im Grundschulalter wissenschaftlichen Studien zufolge eine geringe Rolle im Infektionsgeschehen spielen. An weiterführenden Schulen (Mittelschule) ist ein Schulbesuch möglich, wenn sich die Symptome 24 Stunden nach ihrem Auftreten nicht verschlimmert haben und insbesondere kein Fieber hinzugekommen ist.
Kinder und Jugendliche mit unklaren Krankheitssymptomen in jedem Fall zunächst zu Hause bleiben und gegebenenfalls einen Arzt aufsuchen sollten: Kranke Schüler in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule kommen. Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Erkrankung ist in Stufe 1 und 2 erst wieder möglich, sofern die Schüler mindestens 24 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sind. In der Regel ist in Stufe 1 und 2 keine Testung auf Sars-CoV-2 erforderlich. Im Zweifelsfall entscheidet der Hausarzt bzw. Kinderarzt über eine Testung. Der fieberfreie Zeitraum soll 36 Stunden betragen. Bei Stufe 3 ist ein Zugang zur Schule bzw. eine Wiederzulassung erst nach Vorlage eines negativen Tests auf Sars-CoV-2 oder eines ärztlichen Attests möglich.
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Distanzunterricht
Trotz aller Vorkehrungen müssen wir auch im neuen Schuljahr auf Distanzunterricht vorbereitet sein – sei es (wie in Stufe 3 vorgesehen) im Wechsel mit Präsenzunterricht oder als Ersatz für den Präsenzunterricht für den Fall, dass das Gesundheitsamt die (Teil-)Schließung einer Schule verfügt.
Für diesen - unwahrscheinlichen - Fall wird der Unterricht zu Hause digital erfolgen. Planungen hierzu liegen an unserer Schule konkret vor.
Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können sich arauf verlassen, dass der Distanzunterricht den Wegfall des Präsenzunterrichts so gut es geht auffängt und einen hohen Grad an Verbindlichkeit aufweist.
Schulbus
Der Schulbus fährt nach normalem Fahrplan, die Firma Höher hat für die Schulbustour unserer Schulen einen eigenen sehr großen Bus angschafft, der noch größer ist der Vorherige der anderen Betreiberfirma. Insofern können Schüler mit zwar eingeschränktem aber zumutbarem Abstand mitfahren. Auch hier gilt Maskenpflicht. Wir beobachten die Situation und die Gemeinde ist beauftragt nachzubessern.
Offene Ganztagsschule
Aufnahme des Betriebes der OGTS; keine Durchmischung der Gruppen; Maskenpflicht bei Bewegung in den Gruppenräumen oder auf dem Weg zur Mensa, in der Mensa oder auf dem Weg zur Hausaufgabenstunde; keine Maskenpflicht bei der Erledigung der Hausaufgaben oder beim Verharren auf einem Platz in der Gruppe; Maskenpflicht im Pausenhof;
Der Besuch der offenen Ganztagsschule in der ersten Schulwoche ist freiwillig! Wir beobachten das Infektionsgeschehen und reagieren entsprechend. Die Einnnahme eines über das I-NetMenü bestellten Essens ist aber möglich.
FK
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